Abschreibungen
Abschreibung degressiv
Für Anschaffungen, die gewerblich oder beruflich genutzt sind, kann bei einem Kauf in den Jahren 2009 und 2010 die degressive Abschreibung wieder eingesetzt werden.
Abschreibung degressiv fällt in jedem Jahr
Bei der degressiven Abschreibung handelt es sich um eine Abschreibungsmethode, bei der die Abschreibungsbeträge von Jahr zu Jahr fallen. Daher spricht man auch von einer Abschreibung - beziehungsweise AfA, Absetzung für Abnutzung - in fallenden Jahresbeträgen. Es handelt sich bei der degressiven Abschreibung um eine plangemäße Abschreibungsmethode, bei der sich die Abschreibungen nach einem festen Abschreibungsplan richten.
Zu den gewichtigsten degressiven AfA Möglichkeiten zählen:
- Die geometrische (degressive) AfA; Hier werden die jährlichen Abschreibungsbeträge mit einem gleich bleibenden Prozentsatz sinken
- Bei der digitalen (degressiven) AfA: Hier fallen die jährlichen Abschreibungssummen immer gleich
- Die kombinierte AfA zwischen degressiv und linear geht die degressive Abschreibung nach einem festen Plan in eine lineare AfA über
- AfA in fallenden gestaffelten Sätzen
Degressive Abschreibung – im deutschen Steuerrecht
Nach der Reform des Unternehmensteuergesetzes von 2008 durfte man nur noch bis Ende 2007 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter, die zum Anlagevermögen gehörten degressiv (§ 7 Abs. 2 Satz 1 EStG) bei der Steuerlast abgeschrieben werden.
Voraussetzung für die AfA war, dass es sich um Wirtschaftswerte des Anlagevermögens handeln musste. Diese Vorgabe bedeutet, dass die abgeschriebenen Wirtschaftsgüter zwingend zum Betriebsbesitz gehören mussten. Betriebsvermögen kann zudem nur bei Gewinnen generiert werden. Hierzu zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einem gewerblichen Betrieb sowie aus einer selbstständigen Einnahme. Dabei ist völlig gleichgültig ob die Gewinnerzielung durch das Betriebsvermögen selbst oder mittels einer Einnahmen / Ausgaben Überschussrechnung berechnet wird.
Zu den beweglichen Anlagegegenständen zählen darüber hinaus nur feste Gegenstände. Nicht materielle Wirtschaftsgüter zählen hierzu nicht.
Für Käufe des Jahres 2008 sah das Steuerrecht also keine degressive AfA mehr vor. Für die Jahre 2009 und 2010 wurde die degressive Abschreibung wieder eingeführt.
Degressive Abschreibung, es werden folgende Abnutzungen berücksichtigt:
Die wirtschaftliche Abnutzung
Wirtschaftliche Abnutzung ist die Minderung durch; technologischen Fortschritt, Veränderungen bei den Marktbedingungen, ein zurückgehen der Kaufkraft, Veränderungen bei den Kosten zur Wiederbeschaffung.
Die rechtliche Abnutzung
Von einer rechtlichen Abnutzung spricht man beim Ablauf eines Mietvertrages oder eines Lizenzrechtes und Änderungen bei den Gesetzen.
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